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Handelsregisterauszug > Bayern > Traunstein > PoHo Clearing GmbH         Amtsgericht Traunstein HRB 20111


PoHo Clearing GmbH

Laufener Str. 11
83395 Freilassing

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HO-Nummer: C-20995653
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Firmenbeschreibung:
Die Firma PoHo Clearing GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter der Handelsregister-Nummer HRB 20111 geführt.

Die Firma PoHo Clearing GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Laufener Str. 11, 83395 Freilassing erreicht werden.

Die Firma wurde am 26.05.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Handelsregister Löschungen vom 20.11.2021
PoHo Clearing GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Die Verschmelzung wurde durch Eintragung im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg (FN 241336 g) am *xx.xx.xxxx wirksam.
Handelsregister Veränderungen vom 20.10.2021
PoHo Clearing GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx mit der Porsche Corporate Finance GmbH mit dem Sitz in Salzburg (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg FN 241336g) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 21.07.2021
PoHo Clearing GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde am *xx.xx.xxxx der Verschmelzungsplan der PoHo Clearing GmbH und der Porsche Corporate Finance GmbH vom *xx.xx.xxxx, Urkundenrolle Geschäftszahl: 8217, Az. 6590/13/S/Dr.Sch./sw des Notars Doktor Thomas Schatzl als Substitut des öffentlichen Notars Doktor Claus Spruzina mit dem Amtssitz in Hallein und der Amtskanzlei in A-5400 Hallein, Pflegerplatz 4, nebst sämtlichen, dort näher bezeichneten Anlagen eingereicht. 1. zu § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG: - übertragende Gesellschaft ist die PoHo Clearing GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Freilassing, - übernehmende Gesellschaft ist die Porsche Corporate Finance GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Salzburg (Österreich). 2. zu § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG: - die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 20111; - die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landgerichts Salzburg unter FN 241336g. 3. zu § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: - betreffend die übertragende Gesellschaft: Nach deutschem Recht ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen PoHo Clearing GmbH aus § 122j UmwG. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft schriftlich anmelden, nach Grund und Höhe bezeichnen und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung gemäß § 232 BGB geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Das Glaubhaftmachen erfordert die Darlegung einer konkreten Gefährdung der Forderung durch die Begleitumstände der Verschmelzung, insbesondere durch erhebliche Bilanzverluste der übernehmenden Gesellschaft, durch eine deutlich längere Prozessdauer im Ausland oder durch den Umstand, dass die Prozesskosten auch im Falle des Obsiegens vom Kläger zu tragen sind oder durch die Verlagerung bedeutender Vermögensmassen ins Ausland. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch besteht auch nicht, soweit ein GläubigerBefriedigung verlangen kann, seine Forderung also bereits fällig ist, oder wenn dem Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit geleistet wurde. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht außerdem den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei der übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die Porsche Corporate Finance GmbH, Salzburg, als übernehmende Gesellschaft Gläubiger bzw. Schuldner aller Ansprüche, Forderungen und Rechte ist, deren Gläubiger bzw. Schuldner vor Wirksamwerden der Verschmelzung die PoHo ClearingGmbH, Freilassing, als übertragende Gesellschaft gewesen ist. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden österreichischen Porsche Corporate Finance GmbH ergeben sich aus Sicht des deutschen Rechts aus § 122a Absatz 2 UmwG i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften außerhalb des Anwendungsbereichs des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Absatz 2 i.V.m. § 19 Absatz 3 UmwG in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Absatz 2 i.V.m. § 19 Absatz 3 UmwG in das Handelsregister des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, der Anspruchsschuldner ist, gefordert werden muss. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung gem. § 122a Absatz 2 i.V.m. § 22 Absatz 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschriftzu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs eines Gläubigers der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Weder § 122j UmwG noch § 22 UmwG erfasst dingliche Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PoHo Clearing GmbH unter deren Geschäftsanschrift Laufener Straße 11, 83395 Freilassing, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Inhaber von Sonderrechten nach § 23 UmwG existieren nicht. - betreffend die übernehmende Gesellschaft: Die Gläubiger der übernehmenden österreichischen Porsche Corporate Finance GmbH werden ausdrücklich auf ihre Rechte insbesondere gemäß § 226 AktG iVm § 96 Abs. 2 GmbHG und iVm § 3 Abs. 2 EU-VerschG hingewiesen. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung erlangen können - wenn sie binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung ihren Anspruch geltend machen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung gemäß § 226 Abs. 1 letzter Satz auf dieses Recht hinzuweisen. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe desStammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklage der übertragenden Gesellschaft. Im gegenständlichen Fall ist die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft höher als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, sodass mit der vorliegenden Verschmelzung kein kapitalherabsetzender Effekt auf Ebene der übernehmenden Gesellschaft verbunden ist. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben (§ 226 Abs. 2 AktG). Es bestehen keine Inhaber von Schuldverschreibungen oder Genussrechten, weshalb diesbezügliche Ausführungen unterbleiben können. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Porsche Corporate Finance GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Porsche Corporate Finance GmbH Louise-Piech-Straße 2 5020 Salzburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegende Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft, PoHO Clearing GmbH, Laufener Straße 11, 83395 Freilassing, Deutschland, oder bei der übernehmenden Gesellschaft, Porsche Corporate Finance GmbH, Louise-Piëch-Straße 2, 5020 Salzburg, eingeholt werden. Unter letzter Anschrift können auch die in § 221a Abs. 2 AktG bezeichneten Unterlagen eingesehen werden, auf Verlangen erhalten die genannten Personen dort auch kostenlose Abschriften der genannten Unterlagen.
Handelsregister Veränderungen vom 30.09.2017
HRB 20111: PoHo Clearing GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Die "Eurocar Deutschland Verwaltungs GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 158563) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 22.08.2014
HRB 20111:PoHo Clearing GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing.Ausgeschieden: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 07.05.2014
HRB 20111:PoHo Beteiligungs GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing.Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PoHo Clearing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist (a) die Durchführung des sogenannten multilateralen Clearings, das heißt die Durchführung des gesamten Verrechnungsverkehrs; (b) die Durchführung des sogenannten Cash-Poolings, (c) die Verwaltung von Barmitteln, (d) das Erbringen von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Beschaffung und Verwaltung von Finanzierungen sowie das zentrale Management von Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken sowie die Emission von Wertpapieren und (e) die Verwaltung fremden Vermögens im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten gemäß litera a) bis d) jeweils ausschließlich für Unternehmen der weltweit tätigen österreichischen Porsche-Unternehmensgruppe mit der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Sitz Salzburg, als Konzernspitze. (2) Die Gesellschaft darf Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochter- oder Schwesterunternehmen betreiben (§ 2 Abs. 1 Ziffer 7 KWG) und darf Finanzdienstleistungen nur innerhalb der Porsche-Unternehmensgruppe erbringen (§ 2 Abs. 6 Ziffer 5 KWG) und gilt damit nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG. (3) Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen. (4) Die Gesellschaft kann die Beteiligung, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie die Verwaltung übernehmen. Bestellt: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Ausgeschieden: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 01.02.2012
PoHo Beteiligungs GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Neueintragungen vom 26.05.2010
PoHo Beteiligungs GmbH, Freilassing, Laufener Str. 11, 83395 Freilassing.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *xx.xx.xxxx. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz, bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB 720484) und 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Laufener Str. 11, 83395 Freilassing. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme von Beteiligungen, insbesondere auch als Holdinggesellschafterin oder als persönlich haftende Gesellschafterin, an Unternehmen wie Kfz-, Ersatzteilhandels- und Servicebetrieben im In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatz- und Zubehörteilen welcher Art auch immer, sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen umfasst, und die Beteiligungsverwaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung gegenüber Dritten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.

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08.04.2024 - Handelsregisterauszug S-Worx Consulting UG (haftungsbeschränkt)
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08.04.2024 - Handelsregisterauszug Burgweg 11 b Bachmayer eGbR
08.04.2024 - Handelsregisterauszug Brunnhuber & Bandt eGbR
08.04.2024 - Handelsregisterauszug Secure 2 Fiber Distribution GmbH
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03.04.2024 - Handelsregisterauszug Kitzrettung Leobendorf e.V.
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28.03.2024 - Handelsregisterauszug Gennadi Stein Immobilien GmbH
28.03.2024 - Handelsregisterauszug Hazara Kulturverein Rosenheim e.V.
28.03.2024 - Handelsregisterauszug Verkehrsgesellschaft Rosenheim mbH & Co. KG
28.03.2024 - Handelsregisterauszug Leuchtturm Marketing GmbH
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Berndl Verwaltungs Holding UG (haftungsbeschränkt)
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Sloane Trading GmbH
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Aqua Monaco Beteiligungen UG (haftungsbeschränkt)
27.03.2024 - Handelsregisterauszug RSL Future GmbH
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Vitty UG (haftungsbeschränkt)
27.03.2024 - Handelsregisterauszug HAUS+HOF.PLAN NEULINGER+REITER GmbH
27.03.2024 - Handelsregisterauszug GrüWohnt KG
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Energiewende InnSalzach e.V.
27.03.2024 - Handelsregisterauszug VisCor Services UG (haftungsbeschränkt)
27.03.2024 - Handelsregisterauszug Picanto OHG
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Feuerwehroldtimer - Freunde Saaldorf e.V.
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Frühlingsweg eGbR
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Atzenbeck & Hagn Wohnbau eGbR
26.03.2024 - Handelsregisterauszug KTV Südostbayern e.K.
26.03.2024 - Handelsregisterauszug ANDA IMMO GmbH & Co. KG
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Esoterikladl Ka(r)ma e.K.
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Immo Entertainment GmbH & Co. KG
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Kain & Hainzl eGbR
26.03.2024 - Handelsregisterauszug Kitzrettung Oberhofen e.V.
25.03.2024 - Handelsregisterauszug Newborn Logistics GmbH
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