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Handelsregisterauszug > Hessen > Darmstadt > Chevrolet Deutschland GmbH         Amtsgericht Darmstadt HRB 86038


Chevrolet Deutschland GmbH

Grüneburgweg 58-61
60322 Frankfurt am Main

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HO-Nummer: C-21896786
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Firmenbeschreibung:
Die Firma Chevrolet Deutschland GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregister-Nummer HRB 86038 geführt.

Die Firma Chevrolet Deutschland GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Grüneburgweg 58-61, 60322 Frankfurt am Main erreicht werden.

Die Firma wurde am 17.07.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Handelsregister Veränderungen vom 25.05.2022
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 43.000.000 EUR EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58-61, 60322 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 851.203,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Handelsregister Veränderungen vom 07.04.2022
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; Zaman, Sakib, Glattpark (Opfikon) / Schweiz, **xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Prokura erloschen: Boss, Sarah, xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Avromescu, Constantin, Opfikon (Glattpark) / Schweiz, **xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 08.09.2020
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main.
Handelsregister Veränderungen vom 06.08.2020
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; Zaman, Sakib, Glattpark (Opfikon) / Schweiz, **xx.xx.xxxx, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Marsh, xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 02.07.2019
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 01.03.2019
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main.
Handelsregister Veränderungen vom 27.08.2018
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mc Brien Freeburg, xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 05.04.2018
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 02.10.2017
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Boss, xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; Marsh, xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 27.09.2017
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 08.12.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Chevrolet France S.A.S, Argenteuil/Frankreich (Unternehmensregister von Pontoise Nr. 307593178) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 43.851.203,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet France S.A.S. mit Sitz in Argenteuil/Frankreich (Handelsregister von Pontoise, Frankreich; Nr. 307 593 178) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom *xx.xx.xxxx Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 24.10.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet Italia S.p.A mit Sitz in Rom/Italien (Gesellschaftsregister von Rom, 04759111000) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 20.09.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 20.09.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet Central and Eastern Europe Autóforgalmazó Korlátolt Felelösségü Társaság mit Sitz in Budaörs, Szabadság, Ungarn (Handeslregister des Bezirksgerichts Budapest, Handelsregisternummer 13-09-092586) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 08.09.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet France S.A.S., eine (vereinfachte) Aktiengesell-schaft französischen Rechts mit dem Sitz in 1 Avenue du Marais, 95100 Argenteuil, Frankreich eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt a) als übertragende Gesellschaft die Chevrolet France S.A.S., eine (vereinfachte) Aktiengesellschaft französischen Rechts mit dem Sitz in 1 Avenue du Marais, 95100 Argenteuil, Frankreich und b) als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Rüsselsheim, Deutschland. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister von Pontoise unter der Nummer 307 593 178. b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt, Deutschland, unter HRB 86038. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm WenzelBahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheimgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden französischen (vereinfachten) Aktiengesellschaft ergeben sich aus Artikel L.236-14 des französischen Code de Commerce. Gläubiger, welche nicht Anteilseigner der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind und deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans fällig waren, können dem innerhalb von dreißig Tagen ab Veröffentlich widersprechen. Eine Gerichtsentscheidung wird entweder den Widerspruch zurückweisen, Erfüllung der Ansprüche anordnen oder anordnen, dass Sicherheiten gestellt werden, falls die übernehmende Gesellschaft diese anbietet und sie als ausreichend erachtet werden. Soweit die Ansprüche nicht erfüllt oder die Sicherheiten nicht bestellt sind, hat die Verschmelzung keine Bindungswirkung gegenüber dem Gläubiger. Der Widerspruch steht der weiteren Durchführung der Verschmelzung nicht entgegenstehen. Dieser Bestimmungen hindert den Gläubiger nicht, aus einem Vertrag sofortige Erfüllung seines Anspruchs im Fall einer Verschmelzung des Schuldners mit einem Dritten zu verlangen. Der Anspruch ist beim Handelsgericht am Sitz der übertragenden Gesellschaft geltend zu machen. c) Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten.Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen.d) Entsprechende Rechte stehen den (Minderheits-)Gesell-schaftern der Chevrolet France S.A.S. nach französischem Recht zu.Alleinige Gesellschafterin der Chevrolet France S.A.S. ist die GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übertragenden Chevrolet France S.A.S. keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach Artikel R. 236-15 des französischen Code de Commerce über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten.Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel R. 236-16 des französischen Code de Commerce über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus.e) Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm WenzelBahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim
Handelsregister Veränderungen vom 18.08.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Chevrolet Belgium NV, Kontich/Belgien (Unternehmensregister Antwerpen, Belgien Nr. 0454.345.723) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 43.851.202,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet Belgium NV mit Sitz in Kontich/Belgien (Unternehmensregister Antwerpen, Belgien Nr. 0454.345.723) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom *xx.xx.xxxx Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 11.08.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Chevrolet Poland spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia mit Sitz in Warschau, Polen (nationales Registergericht der Hauptstadt Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des nationalen Registergerichts, Polen; KRS Nr. 0000201620) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 43.851.201,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet Poland spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia mit Sitz in Warschau, Polen (nationales Registergericht der Hauptstadt Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des nationalen Registergerichts, Polen; KRS Nr. 0000201620) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom *xx.xx.xxxx Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 01.06.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chevrolet Finland Oy mit Sitz in Helsinki, Finnland (finnisches Patent und Registrierungsbüro, Handelsregisternummer 1871734-1) grenzüberschreitend verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 11.05.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Italia S.p.A. eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Italia S.p.A., eine Aktiengesellschaft italienischen Rechts mit dem Sitz in Rom, Italien, und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Rüsselsheim, Deutschland. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im italienischen Gesellschaftsregister in Rom unter der Registernummer 04759111000. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt, Deutschland, unter der Handelsregisternummer HRB 86038. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden italienischen Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 2503 des Italian Civil Code. Die Verschmelzung führt nicht zu einem Erlöschen von ausstehenden Forderungen gegenüber der übertragenden italienischen Gesellschaft. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können ihre bestehenden Rechte nach Artikel 2504-bis des Italian Civil Code gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH geltend machen (der die Gesamtrechtsnachfolge von der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft regelt). Hiervon unabhängig haben die Gläubiger der Chevrolet Italia S.p.A. nach § 2503 des Italian Civil Code das Recht innerhalb von 60 Tagen, beginnend ab der Einreichung des Verschmelzungsplans beim italienischen Handelsregister nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, Widerspruch gegen die Verschmelzung einzulegen. Die Verschmelzung kann nur nach Ablauf der vorgenannten 60 Tage vollzogen werden, wenn nicht die Zustimmung aller Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bereits vor Einreichung des Verschmelzungsplans beim Gesellschaftsregister erzielt wurde ("vorherige Zustimmung"); oder die übertragende Gesellschaft die Forderung der Gesellschaftsgläubiger, die keine vorherige Zustimmung gegeben haben, begleicht; oder die übertragende Gesellschaft auf einem Bankkonto einen Betrag hinterlegt, der dazu dient all die Gläubiger zu befriedigen, die ihre vorherige Zustimmung nicht gegeben haben; oder (sofern einschlägig) es wird ein Bericht (anwendbar auf alle bei der Verschmelzung beteiligten Parteien) von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angefertigt, wonach bestätigt wird, dass die Vermögensgegenstände und die finanzielle Situation der beteiligten Parteien eine Zahlung von Sicherheitsleistungen zu Gunsten der Gläubiger nicht erforderlich macht. Sollten einige Gläubiger der Verschmelzung widersprechen, kann das italienische Registergericht die Finalisierung des Verschmelzungsverfahrens genehmigen sofern: das Risiko einer Gefährdung der Rechte der widersprechenden Gläubiger als unbegründet eingestuft wird (z.B. das Vermögen der Gesellschaft durch das Gericht als ausreichend beurteilt wird, um die Forderungen der Gläubiger zu begleichen), die übertragende Gesellschaft angemessene Sicherheitsleistungen zur Verfügung stellt (in Form einer Bankbürgschaft). Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist die GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Italia S.p.A. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach italienischem Recht. Der Gesellschafter der Chevrolet Italia S.p.A. erhält im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile an der Chevrolet Deutschland GmbH sondern wird, wie im Verschmelzungsplan dargelegt, hierauf verzichten. Eine Kapitalerhöhung ist nach italienischem Recht nicht erforderlich. Der Verschmelzungsbericht wird den Vertretungsorganen des einzigen Gesellschafters der übertragenden italienischen Gesellschaft gemäß Artikel 2501-septies des Italian Civil Code vor der Entscheidung der Gesellschafterin über die Verschmelzung zu Verfügung gestellt. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Chevrolet Deutschland GmbH und der Anteilseigner sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH, Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 04.05.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Belgium NV, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit dem Sitz in Prins Boudewijnlaan 24B, 2550 Kontich, Belgien eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Belgium NV, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit dem Sitz in Prins Boudewijnlaan 24B, 2550 Kontich, Belgien und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Rüsselsheim, Deutschland. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister von Antwerpen unter der Nummer 0454.345.723. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt, Deutschland, unter HRB 86038. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss. Als Ergebnis der Verschmelzung werden die Gläubiger der Chevrolet Belgium NV automatisch zu Gläubigern der Chevrolet Deutschland GmbH. Ungeachtet gegenteiliger Vorschriften können gemäß Artikel 684 BCC diejenigen Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Urkunde, mit der die Verschmelzung bestätigt wurde, im Anhang zum belgischen Amtsblatt bestanden haben und deren Forderungen noch nicht fällig geworden sind oder diejenigen Gläubiger, die vor der Gesellschafterversammlung, in welcher über die Verschmelzung entschieden wird, eine Klage vor Gericht eingereicht oder ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Chevrolet Deutschland GmbH eingeleitet haben, innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Verschmelzung die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen verlangen. Gemäß Artikel 684 BCC können die Gläubiger der Chevrolet Belgium NV und der Chevrolet Deutschland GmbH Informationen über die Bedingungen und Modalitäten bezüglich der Ausübung ihrer Rechte erhalten. Diese Informationen werden kostenlos am Sitz der Chevrolet Belgium NV und der Chevrolet Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. Die Chevrolet Deutschland GmbH, auf die sämtliche Forderungen übertragen werden, und die Chevrolet Belgium NV können den diskontierten Betrag der jeweiligen Forderung ausgleichen, um die Forderung entsprechend zu tilgen. Sofern es zu keiner Einigung kommt oder ein Gläubiger nicht bezahlt wird, kann jede berechtigte Partei den Streitfall dem vorsitzenden Richter oder dem Handelsgericht vorlegen. Diese rechtlichen Maßnahmen werden wie ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz geführt. Die entsprechenden Sicherheitsleistungen werden vom vorsitzenden Richter nach Lage der Dinge bestimmt ohne die Entscheidung in der Hauptsache vorwegzunehmen, es sei denn der Richter entscheidet, dass keine Sicherheitsleistung in Bezug auf Garantien und Vorzugsrechte oder aufgrund der Solvenz der Chevrolet Deutschland GmbH zu gewähren ist. Nach belgischen Recht kann die Anmeldung von Forderungen eine Ausstellung einer Verschmelzungsbescheinigung durch den belgischen Notar nicht aufhalten. Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Belgium NV. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach belgischen Recht. Der einzige Gesellschafter der Chevrolet Belgium NV erhält im Zuge der Verschmelzung einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 1,- an der Chevrolet Deutschland GmbH, wie im Verschmelzungsplan und Verschmelzungsbericht näher ausgeführt. Der Verschmelzungsbericht liegt mindestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 506 in Verbindung mit Artikel 516 des Commercial Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 772/10 in Verbindung mit 772/11 des Belgischen Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht, den Verschmelzungsplan sowie die Jahresabschlüsse der verschmelzenden Gesellschaften beinhaltend auch die Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (sofern vorhanden auch entsprechende Prüfungsberichte) einzusehen. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm WenzelBahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 03.05.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist ein Entwurf eines Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Central and Eastern Europe Autóforgalmazó Korlátolt Felelösségü Társaság (Chevrolet Central and Eastern Europe Kft.) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ungarischen Rechts mit dem Sitz in Budaörs, Szabadság, Ungarn (ungarisches Handelsregister des Bezirksgericht in Budapest als Registergericht unter der Handelsregisternummer 13-09-092586) eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Central and Eastern Europe Autóforgalmazó Korlátolt Felelösségü Társaság (Chevrolet Central and Eastern Europe Kft.) und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz1, 65423 Rüsselsheim, geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden ungarischen Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 5 des Hungarian Cross-Border Merger Act und Artikel 10 des Hungarian Merger Act.Die Verschmelzung führt nicht zu einem Erlöschen von ausstehenden Forderungen gegenüber der übertragenden ungarischen Gesellschaft.Die Gläubiger der ungarischen Gesellschaft, deren Forderungen vor der ersten Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im ungarische Handelsregister entstanden sind, haben das Recht innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen ab dem Tag der zweiten Veröffentlichung der Entscheidung über die Verschmelzung Sicherheit von der übertragenden ungarischen Gesellschaft zu verlangen, sofern die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährden würde.Die einzige Gesellschafterin der übertragenden ungarischen Gesellschaft muss nur dann entsprechend Sicherheit leisten,(i) wenn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verschmelzung ausstehende öffentliche Abgaben der übertragenden ungarischen Gesellschaft mehr als die Hälfte des Stammkapitals betragen und kein Zahlungsaufschub oder andere Zahlungserleichterungen gewährt worden sind, oder(ii) wenn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verschmelzung die Gläubiger keine anderweitige Sicherheit haben, die ebenso geeignet ist, um dem Risiko aus der Verschmelzung zu begegnen, oder(iii) wenn hinsichtlich der finanziellen Lage und der Zahlungsunfähigkeit der übertragenden ungarischen Gesellschaft die Bereitstellung von einer Sicherheit begründet notwendig ist.Die übertragende ungarische Gesellschaft ist verpflichtet über die Gläubigeranfrage hinsichtlich der Gewährung einer Sicherheit innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der Frist zur Beantragung solcher Anträge zu entscheiden. Sofern die Gesellschaft den Antrag ablehnt, ist sie zur Begründung verpflichtet und muss die Gläubiger hierüber informieren. Die Gläubiger können beim zuständigen Handelsregister innerhalb von acht Tagen ab dem Erhalt der Entscheidung der Gesellschaft eine Überprüfung dieser ablehnenden Entscheidung beantragen oder beantragen die Ablehnung als unzureichend erklären zu lassen. Das Handelsregister entscheidet innerhalb von 30 Tagen und lehnt den Antrag entweder ab oder verpflichtet die übertragende ungarische Gesellschaft zur Gewährung von angemessenen Sicherheiten.Die einzige Gesellschafterin der übertragenden ungarischen Gesellschaft kann nur dann haftbar gemacht werden, wenn die übernehmende deutsche Gesellschaft ihre Verpflichtung aus dem Vorstehenden nicht erfüllen kann.Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen.Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Central and Eastern Europe Kft. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach ungarischem Recht. Der Gesellschafter der Chevrolet Central and Eastern Europe Kft. erhält im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile an der Chevrolet Deutschland GmbH sondern wird, wie im Verschmelzungsplan dargelegt, hierauf verzichten. Der Verschmelzungsbericht wird den Vertretungsorganen des einzigen Gesellschafters der übertragenden ungarischen Gesellschaft gemäß Artikel 14 des Hungarian Merger Act vor der Entscheidung der Gesellschafterin über die Verschmelzung zur Verfügung gestellt.Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Chevrolet Deutschland GmbH und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.Im Übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom *xx.xx.xxxx Bezug genommen.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 02.03.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Bekanntmachung 122d UmwGDem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Poland Sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung polnischen Rechts mit Sitz in Warschau, Polen (KRS Nr. 0000201620) eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Poland Sp. z o.o. (eingetragen im Unternehmensregister des nationalen Registergerichts im Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des nationalen Registergerichts unter der KRS Nr. 0000201620) und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz1, 65423 Rüsselsheim, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden polnischen Gesellschaft ergeben sich aus dem Commercial Companies Code (CCC). Gemäß Artikel 516 des CCC können die Gläubiger der Chevrolet Poland So. z o.o., die ihre Ansprüche innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans in der polnischen Court und Business Gazette anmelden und die zusätzlich begründen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet werden würde, Sicherung ihrer Ansprüche verlangen. Im Falle eines Streits wird das für den Sitz der Chevrolet poland Sp. z o.o. zuständige Gericht durch eine einstweilige Verfügung über den Antrag der Gläubiger entscheiden, wenn dieser innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im polnischen Court und Business Gazette gestellt wird. Nach polnischem Recht kann die Anmeldung von Forderungen eine Ausstellung einer Verschmelzungsbescheinigung durch das polnische Registergericht nicht aufhalten.Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen.Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Poland Sp. z o.o. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach polnischem Recht. Der einzige Gesellschafter der Chevrolet Poland Sp. z o.o. erhält im Zuge der Verschmelzung einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 1,00 an der Chevrolet Deutschland GmbH, wie im Verschmelzungsplan näher ausgeführt. Der Verschmelzungsbericht liegt mindestens einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 506 in Verbindung mit Artikel 516 des Commercial Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach Artikel 506 in Verbindung mit 516 des Commercial Companies Code über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht, den Verschmelzungsplan sowie die Jahresabschlüsse der verschmelzenden Gesellschafter. beinhaltet auch die Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (sofern vorhanden auch entsprechende Prüfungsberichte) einzusehen. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom *xx.xx.xxxx Bezug genommen.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 01.02.2016
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Chevrolet Finnland Oy, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung finnischen Rechts mit dem Sitz in Helsinki, Finnland (Handelsregisternummer: 1871734-1)., dem die für den *xx.xx.xxxx vorgesehene Hauptversammlung zustimmen soll, eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Chevrolet Finland Oy und als aufnehmende Gesellschaft die Chevrolet Deutschland GmbH.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geldgerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz1, 65423 Rüsselsheim, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der derm Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Indiviualiesierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden GmbH gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden finnischen Gesellschaft ergeben sich aus Klausel 6 des 16. Abschnitts des Finnish Companies Act. Die Gläubiger der finnischen Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im finnischen Handelsregister entstanden sind, haben das Recht Einspruch gegen die Verschmelzung anzumelden durch Einlegung des Einspruchs gegenüber dem finnischen Handelsrgister. Ein Gläubiger, dessen Forderungen ohne Urteil oder notwendige Entscheidung eingezogen werden kann (z.B. Steuerbehörden) und dessen Forderung bis zu dem Stichtag, der in der öffentlichen Verschmelzungsmitteilung angegeben wird, entstanden ist, hat ebenfalls das Recht Einspruch gegen die Verschmelzung zu erheben. Die Gläubiger können Einspruch gegen die Verschmelzung erheben nachdem die öffentliche Verschmelzungsmitteilung an die Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers vom finnischen Handelsregister auf Antrag der übertragenden finnischen Gesellschaft veröffentlicht wurde. Die Gläubiger dürfenden Einspruch gegen die Verschmelzung nicht später als bis zum in der Verschmelzungsmittteilung genannten Datum einlegen. Eine schriftliche Benachrichtigung der Verschmelzungsmittteilung ist an die bekannten Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaft ein Monat vor dem in der Verschmelzungsmitteilung genannten Datum zuzustellen. Falls ein Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, hat das Handelsregister die übertraghende finnische Gesellschaft unverzüglich nach dem Ablauf des Datums welches in der Verschmelzungsmitteilung genannt ist, zu informieren. Sofern ein Gläubiger widerspricht, verfällt die Verschmelzung innerhalb eines Monats nach dem in der Verschmelzungsmitteilung genannten Datum. Allerdings hat das Handelsregister das Verfahren auszusetzen, wenn die Gesellschaft nachweist, dass sie innerhalb eines Monats nach dem genannten Datum einen gerichtlichen Antrag gestellt hat auf Feststellung, dass die Forderung des Gläubigers beglichen worden ist oder in voller Höhe eine Sicherheitsleistung für die Forderung geleistet worden ist oder die Gesellschaft und der Gläubiger zusammen beantragen, dass das Verfahren auszusetzen ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim, geltend zu machen. Im Übrigen gelten die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wie oben beschrieben entsprechend. Alleiniger Gesellschafter der Chevrolet Deutschland GmbH ist GM Korea Company. Es bestehen somit bei der übernehmenden Chevrolet Deutschland GmbH keine Minderheitsgesellschafter, die im Rahmen der Bekanntmachung nach § 122d Satz 1 Nr. 4 UmwG über ihre Rechte bzw. die Modalitäten deren Ausübung informiert werden müssten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilinhaber, die nach § 13 UmwG über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die GM Korea Company ist ebenfalls der alleinige Gesellschafter der Chevrolet Finland Oy. Die GM Korea Company hat vergleichbare Rechte ebenfalls nach finnischem Recht. Der Gesellschafter der Chevrolet Finland Oy erhält im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile an der Chevrolet Deutschland GmbH sondern wird, wie im Verschmelzungsplan dargelegt, hierauf verzichten. Der Verschmelzungsbericht liegt einen Monat vor der Gesellschafterversammlung der Anteilsinhaber, die nach Klausel 22 und 11 des 16. Abschnitts des Finnish Companies Act über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, zur Einsicht der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben das Recht, mindestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die nach Klausel 22 und 11 des 16. Abschnitts im Finnisch Companies Act über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließen soll, den Verschmelzungsbericht einschließlich des Verschmelzungsplans einzusehen. Die Anforderung kostenloser vollständiger Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Chevrolet Deutschland GmbH und der Anteilseigner beider Gesellschaften sind schriftlich zu richten an: Chevrolet Finland Oy Ansprechpartner: Rami Kittilä Perintötie 2 D, 01510 Vantaa, Finnland, oder gegenüber der Chevrolet Deutschland GmbH Ansprechpartner: Friedhelm Wenzel, Bahnmhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.
Handelsregister Veränderungen vom 15.12.2015
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 27.04.2015
HRB 86038: Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim. Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 1, 65423 Rüsselsheim.
Handelsregister Veränderungen vom 08.04.2015
HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim.Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim.
Handelsregister Veränderungen vom 17.03.2015
HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 09.03.2015
HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim.Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 23.05.2014
HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 09.05.2014
HRB 86038:Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim.Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 29.11.2011
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eisenstraße 9a-c, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 28.06.2011
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 13.04.2010
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsselsheim.Geschäftsanschrift: Stahlstraße 42 - 44, 65428 Rüsselsheim.
Handelsregister Veränderungen vom 17.11.2009
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim, Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsselsheim.Geschäftsanschrift: Friedrich-Lutzmann-Ring B3, 65428 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 06.05.2008
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsheim). Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Jürgen, Wien (Österreich), **xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Neueintragungen vom 17.07.2007
Chevrolet Deutschland GmbH, Rüsselsheim (Friedrich-Lutzmann-Ring, 65428 Rüsselsheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *xx.xx.xxxx, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 19086) nach Rüsselsheim beschlossen. Gegenstand: Der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehör sowie mit Maschinen für die Automobilproduktion. Stammkapital: 43.851.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die 100 aktuellsten Neueintragungen im Handelsregister Darmstadt

26.06.2996 - Handelsregisterauszug Frankenstein-Verlag GmbH
21.08.2093 - Handelsregisterauszug Förderverein Handball in Crumstadt 2003 e.V.
18.04.2024 - Handelsregisterauszug ODENWALD Netzbau GmbH
18.04.2024 - Handelsregisterauszug PhlippCharge UG (haftungsbeschränkt)
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Erfolg verbindet UG (haftungsbeschränkt)
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Frank & Partner eGbR
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Barnickel Asset Management UG (haftungsbeschränkt)
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Maxway GmbH
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Bautrocknung Grünberg GmbH
18.04.2024 - Handelsregisterauszug Pizzahimmel GmbH
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Weigand - Alexander eGbR
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Lingelbach Verwaltungs-GmbH
17.04.2024 - Handelsregisterauszug UrbanPulse Immobilien GmbH
17.04.2024 - Handelsregisterauszug SUBITO GmbH
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Späck eGbR
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Grundstücksgesellschaft Familie Salernitano eGbR
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Ihrig Teilkauf GmbH
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Atak Concept UG (haftungsbeschränkt)
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Habticon Energie UG (haftungsbeschränkt)
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Holtermann Holdings UG (haftungsbeschränkt)
17.04.2024 - Handelsregisterauszug HL accounting UG (haftungsbeschränkt)
17.04.2024 - Handelsregisterauszug Cannabis Social Club Rüsselsheim e.V.
17.04.2024 - Handelsregisterauszug CS Bau GmbH & Co. KG
16.04.2024 - Handelsregisterauszug Petra Jünger & Jens Hörr eGbR "Nibelungen Camping"
16.04.2024 - Handelsregisterauszug MBM GmbH
16.04.2024 - Handelsregisterauszug a2 Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
16.04.2024 - Handelsregisterauszug Christoph Fandré Verwaltungs GmbH
16.04.2024 - Handelsregisterauszug Arnold Werbung UG (haftungsbeschränkt)
16.04.2024 - Handelsregisterauszug Tommasi eGbR
15.04.2024 - Handelsregisterauszug Minne Bosbach Immobilien eGbR
15.04.2024 - Handelsregisterauszug Grüner Baum eGbR
15.04.2024 - Handelsregisterauszug Jan Germann u. Sascha Riedle eGbR
15.04.2024 - Handelsregisterauszug BS Service GmbH & Co. KG
15.04.2024 - Handelsregisterauszug KESSON GmbH
15.04.2024 - Handelsregisterauszug Taamba e.V.
12.04.2024 - Handelsregisterauszug EHW+ Service e.K.
12.04.2024 - Handelsregisterauszug Boyauville Invest GmbH
12.04.2024 - Handelsregisterauszug Hessische Kirchengeschichtliche Vereinigung e.V.
12.04.2024 - Handelsregisterauszug ONEX Sicherheitsdienst GmbH
12.04.2024 - Handelsregisterauszug stocknest GmbH
12.04.2024 - Handelsregisterauszug cebeg Schankanlagenbau GmbH
12.04.2024 - Handelsregisterauszug Ali Riza Özuygun / Öz Natur e.K.
12.04.2024 - Handelsregisterauszug Stage Miracle e.V.
12.04.2024 - Handelsregisterauszug MYN Fräsen Süddeutschland GmbH
11.04.2024 - Handelsregisterauszug hibiduri Coaching UG (haftungsbeschränkt)
11.04.2024 - Handelsregisterauszug Rücken A. G. (Rücken Altersgerechte Gymnastik) e.V.
11.04.2024 - Handelsregisterauszug HCH Bearing Germany GmbH
11.04.2024 - Handelsregisterauszug plikker e.K.
10.04.2024 - Handelsregisterauszug LKR-GmbH
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Grundstücksgemeinschaft Späck eGbR
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Clibaco UG (haftungsbeschränkt)
10.04.2024 - Handelsregisterauszug High Speed Logistic SG GmbH
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Ehrle Holding GmbH
10.04.2024 - Handelsregisterauszug KAPTER Immobilien GmbH
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Krachtus Verwaltungs eGbR
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Förderverein Kita Berliner Ring e.V.
10.04.2024 - Handelsregisterauszug Erdal Trassen & Tiefbau GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Nily GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Kaiser Bau & Sanierung GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Novozymes Deutschland GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug AT Bau GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Rheofloor GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Meisterstück Dental Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
09.04.2024 - Handelsregisterauszug RMG Projekt I GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug NANAA Service GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Mabeney UG (haftungsbeschränkt)
09.04.2024 - Handelsregisterauszug EVWB Vermögensverwaltungs GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Brunnenhof Energie GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Magerus UG (haftungsbeschränkt)
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Grundstücksgemeinschaft MBHNH lmmobilienverwaltungs eGbR
09.04.2024 - Handelsregisterauszug bead company GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Norma Markt Bautzen GmbH & Co. eGbR
09.04.2024 - Handelsregisterauszug proIT Services GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug JCapital M GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug VeludoWatches UG (haftungsbeschränkt)
09.04.2024 - Handelsregisterauszug R+F Holding GmbH
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Marco Schiller & Henrik Matero Immobilien eGbR
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Jugend-braucht-Zukunft e.V.
09.04.2024 - Handelsregisterauszug Han Hicaz UG (haftungsbeschränkt)
08.04.2024 - Handelsregisterauszug Old Fox Finance GmbH
08.04.2024 - Handelsregisterauszug Trautmann & Hess Holding GmbH
08.04.2024 - Handelsregisterauszug ALIA Projekte GmbH
08.04.2024 - Handelsregisterauszug René Gutperle/Thomas Czech/Sandro Hellmann/André Sadler eGbR
05.04.2024 - Handelsregisterauszug WF Immobilien eGbR
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Jürgen, Heike und Thorsten Bettels Grundstücksgesellschaft eGbR
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Hello Sweets GmbH
05.04.2024 - Handelsregisterauszug CO2ET GmbH
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Peter Karl Beteiligungs GmbH
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Lerners Holding GmbH
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Büttner & Heleine Agrar eGbR
05.04.2024 - Handelsregisterauszug Lai-Thai massage & spa GmbH
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Grundstücksgesellschaft Hinrichsenstraße 44 eGbR
04.04.2024 - Handelsregisterauszug "Schreiber, Schmidt und Eisner" Gesellschaft bürgerlilchen Rechts
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Fermin Baseball Akademie GmbH
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Promedia Concept UG (haftungsbeschränkt)
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Zajonz eGbR
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Vermögensverwaltung Familie Dörr eGbR
04.04.2024 - Handelsregisterauszug UIrike Rettig und Christine Drexler eGbR
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Wedel Beethovenstraße 20 eGbR
04.04.2024 - Handelsregisterauszug Cakici Hamann Cakici GbR