Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG


Fuggerstraße 11 • 33689 Bielefeld

Firmen-Informationen - Marktkauf Handelsgesellschaft...

Die Firma Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG wird im Handelsregister beim Amtsgericht Bielefeld in Nordrhein-Westfalen unter der Handelsregister-Nummer HRA 13612 geführt. Sie konnte schriftlich unter Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld erreicht werden. Ihr Status wird als gelöscht geführt.

Zu der Firma Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG liegen 3 Registerbekanntmachungen vor. Die letzte Änderung ist vom 15.10.2007

Firmen-Historie
1. Marktkauf Süd GmbH & Co. Handelsgesellschaft OHG (Bielefeld)
2. Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG (Bielefeld)

Dokumente Anzahl Bekanntmachungen - Marktkauf Handelsgesellschaft...

Stammdaten - Marktkauf Handelsgesellschaft...

OH-Nummer:
C-20624373

Gericht:
Amtsgericht Bielefeld

Handelsregister-Nummer:
HRA 13612

Rechtsform:
Offene Handelsgesellschaft

Löschdatum:
10.10.2007

Letzte Änderung:
15.10.2007

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Handelsregister­bekanntmachungen - Marktkauf Handelsgesellschaft...

Handelsregister Veränderungen vom 15.10.2007
Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG, Bielefeld (Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Marktkauf-Neue Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 15193) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.07.2007
Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG, Bielefeld (Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2007 und der Gesellschafterversammlung der Marktkauf Baumarkt Service GmbH & Co. KG vom 12.06.2007 Teile ihres Vermögens (Unternehmensbereich Baumärkte) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Marktkauf Baumarkt Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 15142) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 28.09.2006
Marktkauf Handelsgesellschaft mbH & Co. OHG, Bielefeld (Fuggerstraße 11, 33689 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Marktkauf Medien und Werbe GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 35697) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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