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Handelsregisterauszug > Nordrhein-Westfalen > Düsseldorf > Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH         Amtsgericht Düsseldorf HRB 56563


Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH

Münsterstraße 248
40470 Düsseldorf

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Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH?


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HO-Nummer: C-20662201
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Firmenbeschreibung:
Die Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregister-Nummer HRB 56563 geführt.

Die Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH kann schriftlich über die Firmenadresse Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf erreicht werden.

Die Firma wurde am 03.07.2007 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Handelsregister Veränderungen vom 12.05.2020
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *xx.xx.xxxx mit der DAH Acquisition GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien, FN 512136 t) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 30.12.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma DAH Acquisitions GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 512136t) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquistions Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Rechte der Gläubiger DAH Acquisition GmbH. Die Gläubiger der DAH Acquisition GmbH werden gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach § 13 EU-VerschG ist den Gläubigern der DAH Acquisition GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH. Der Schutz der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter. An der DAH Acquisition GmbH sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Herrn Rechtsanwalt Thomas Seipel, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 14.10.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts unter Firma DAH Acquisition GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 512136) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger DAH Acquisition GmbH: Die Gläubiger der DAH Acquisition GmbH werden gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach §13 EU-VerschG ist den Gläubigern der DAH Acquisition GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH: Der Schutz der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter: An der DAH Acquisition GmbH sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Herrn Rechtsanwalt Thomas Seipel, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum
Handelsregister Veränderungen vom 10.10.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Wohnortes: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 05.08.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 15.07.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert sigma Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182734 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.07.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BUWOG - Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153127 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 09.07.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HPE Zweite Hausbau Beteiligungsgesellshaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182474 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 24.06.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Taurus Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182547 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 12.06.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HPE Hausbau Beteiligungs GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 29741 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 14.05.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Defida Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182356 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 14.05.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Leo Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 182803 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 14.05.2019
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conwert Viktoria Quartier Invest GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 29750 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 23.10.2018
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ECO KB GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien/Österreich, FN 252705 a) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 28.06.2018
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach östereichischen Recht unter Firma ECO KB GmbH mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 252705 a) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquisitions Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 56563) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Rechte der Gläubiger ECO KB: Die Gläubiger der ECO KB werden gemäß § 8 Abs 2 Zif 3 EU-VerschG ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 13 EU-VerschG hingewiesen. Nach § 13 EU-VerschG ist den Gläubigern der ECO KB, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, müssen die Gläubiger gemäß § 13 Abs 1 Satz 3 EU-VerschG nicht glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht gemäß § 13 Abs 1 Satz 4 EU-VerschG Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Entsprechende Gläubiger werden ersucht, sich schriftlich unter Hinweis auf ihre Forderungen binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag an die übertragende Gesellschaft zu wenden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 96 Abs 2 des österreichischen GmbH-Gesetzes i.V.m. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Es gibt keine mit Sonderrechten ausgestatteten Gesellschafter oder Inhaber von anderen Wertpapieren als Geschäftsanteilen, demzufolge werden keine Rechte gewährt oder Maßnahmen gesetzt. Ausführungen hierzu erübrigen sich daher. DA: Der Schutz der Gläubiger der DA bestimmt sich nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der DA, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der DA, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DA bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der DA anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Rechte der Minderheitsgesellschafter An der ECO KB sind keine Minderheitsgesellschafter beteiligt, sodass die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung finden. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die österreichische Schutzvorschrift des § 10 EU-VerschG, der im Falle vorhandener Minderheitsgesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH Frau Daniela Renner Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
Handelsregister Veränderungen vom 28.05.2018
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 19.04.2018
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 18.07.2017
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 03.07.2017
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carl Immo AcquiCo2 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744466) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 20.06.2017
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carl HR AcquiCo GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744441) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 14.02.2017
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum.
Handelsregister Veränderungen vom 25.11.2016
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom *xx.xx.xxxx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Prince AcquiCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B 166030) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.11.2016
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 06.10.2016
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 15.09.2016
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Deutsche Annington Parker GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11219) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 06.09.2016
Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Prince AcquiCo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister Lxemburg, Nr. B 166030 mit der Deutsche Annington Acquisitions Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 56563). An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Rechtsträgerin: die Prince AcquiCo S.à r.l. mit Sitz in 2-4, rue Beck, L-1222 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg und als aufnehmende Rechtsträgerin: die Deutsche Annington Acquisitions Holding GmbH. Die übertragende Rechtsträgerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischen Recht mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 3.177.970,00 und eingetragen im luxemburgischen Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B 166030. Die übernehmende Rechtsträgerin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56563. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre 100 prozentige Muttergesellschaft handelt und die aufnehmende Rechtsträgerin ihrerseits nur eine Gesellschafterin, die Vonovia SE, hat. Bei der aufnehmenden Rechtsträgerin sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Auch bei der übertragenden Rechtsträgerin sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, weswegen auch für diese kein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung entsprechender Rechte bekannt zu machen ist. Die Rechte der Gläubiger der beteiligten Rechtsträgerinnen bestimmen sich nach §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Gemäß diesen Vorschriften ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgerinnen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträgerin, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 22 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist aber für jene Gläubiger der beteiligten Rechtsträgerinnen ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 22 Abs. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG ist unmittelbar gegenüber der aufnehmenden Rechtsträgerin unter deren Geschäftsanschrift, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift der Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Gemäß Art. 268 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches vom 10. August 1915 in der derzeit geltenden Fassung, können Gläubiger der Prince AcquiCo, deren Ansprüche aus der Zeit vor der Veröffentlichung der Verschmelzungsurkunden gemäß Art. 273 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches - ungeachtet abweichender Vereinbarungen - innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'Arrondissement, zuständig für Eilverfahren in handelsrechtlichen Streitigkeiten am Sitz der Schuldnergesellschaft, beantragen, dass ihnen angemessene Sicherheiten für alle fälligen und nicht fälligen Forderungen gestellt werden, soweit sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet ist und sie von der übertragenden Rechtsträgerin keine angemessene Sicherheit erhalten. Der Vorsitzende des Gerichts wird den Antrag zurückweisen, wenn die Gläubiger bereits ausreichende Sicherheiten haben oder derartige Sicherheiten im Hinblick auf die finanzielle Situation der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Schuldnergesellschaft kann die Ablehnung des Antrags erreichen, indem sie die Forderung des Gläubigers erfüllt, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt. Falls Sicherheiten nicht innerhalb der genannten Fristen gestellt werden, wird die Forderung der Gläubiger sofort fällig.
Handelsregister Veränderungen vom 30.12.2015
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.
Handelsregister Veränderungen vom 14.09.2015
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit den nachfolgenden Gesellschaften - GAB Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11127) - BBG Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22741 HB) - KWG Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 7226 KI) und - Bremische Wohnungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22745 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.09.2015
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit den nachfolgenden Gesellschaften - DA Jupiter Capital GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 72508) - TSP WEGA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 727707) und - WIN Wohnen-In-Nordenham GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12249) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.08.2015
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 02.02.2015
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DA Jupiter Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 72533) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 30.12.2014
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der DA Jupiter Lux Holdings S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Luxemburgischen Registre de Commerce et des Sociétés unter Nr. B 125494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Veränderungen vom 10.12.2014
HRB 56563: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *xx.xx.xxxx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der DA Lux LT mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Luxemburgischen Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B 127315) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 29.10.2014
Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht unter Firma DA Jupiter Lux Holdings S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Societes, Nr. B 125494) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 56563) eingereicht worden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre hundertprozentige Muttergesellschaft handelt und der aufnehmende Rechtsträger seinerseits nur ein Gesellschafterin, die Deutsche Annington Immobilien SE, hat. Bei dem aufnehmenden Rechtsträger sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Auch bei dem übertragenden Rechtsträger sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, weswegen auch für diese kein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung entsprechender Rechte bekannt zu machen ist. Die Rechte der Gläubiger der beteiligten Rechtsträger bestimmen sich nach §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Gemäß diesen Vorschriften ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 iVm. § 122a Abs. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 22 Abs. 1 S. 2 iVm. § 122a Abs. 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist aber für jene Gläubiger der beteiligten Rechtsträgerinnen ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 22 Abs. 2 iVm. § 122a Abs. 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 2 iVm. § 122a Abs. 2 UmwG ist unmittelbar gegenüber dem aufnehmenden Rechtsträger unter dessen Geschäftsanschrift, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift der Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Gemäß Art. 268 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches vom 10. August 1915 in der derzeit geltenden Fassung (L-Handelsgesetzbuch), können Gläubiger der DA Lux, deren Ansprüche aus der Zeit vor der Veröffentlichung der Verschmelzungsurkunden gemäß Art. 273 des L-Handelsgesetzbuches - ungeachtet abweichender Vereinbarungen - innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d'Arrondissement, zuständig für Eilverfahren in handelsrechtliche Streitigkeiten am Sitz der Schuldnergesellschaft, beantragen, dass ihnen angemessene Sicherheiten für alle fälligen und nicht fälligen Forderungen gestellt werden, soweit sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet ist und sie von der übertragenden Rechtsträgerin keine angemessene Sicherheit erhalten. Der Vorsitzende des Gerichts wird den Antrag zurückweisen, wenn die Gläubiger bereits ausreichende Sicherheiten haben oder derartige Sicherheiten im Hinblick auf die finanzielle Situation der aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Schuldnergesellschaft kann die Ablehnung des Antrags erreichen, indem sie die Forderung des Gläubigers erfüllt, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt. Falls Sicherheiten nicht innerhalb der genannten Fristen gestellt werden, wird die Forderung der Gläubiger sofort fällig.
Handelsregister Vorgänge ohne Eintragung vom 02.09.2014
HRB 56563:Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht unter Firma DA Jupiter Lux LT Holdings S. à. r. l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétes, Nr. B 127315)) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 56563) eingereicht worden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre 100 %ige Muttergesellschaft handelt und der aufnehmende Rechtsträger seinerseits nur eine Gesellschafterin, die Deutsche Annington SE, hat. Die Rechte der Gläubiger der beteiligten Rechtsträger bestimmen sich nach §§ 122 a Abs. 2, 22 UmwG.Gemäß diesen Vorschriften ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern darüber hinaus nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 22 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG). Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, ist aber für jene Gläubiger der beteiligten Rechtsträgerinnen ausgeschlossen, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (§ 22 Abs. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Anspruch nach § 22 Abs. 1 S. 2 UmwG i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG ist unmittelbar gegenüber dem aufnehmenden Rechtsträger unter dessen Geschäftsanschrift Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Anschrift der Gesellschaft können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Gemäß Art. 268 des luxemburgischen Handelsgesetzbuches vom *xx.xx.xxxx (L-Handelsgesetzbuch) in der derzeit geltenden Fassung, können Gläubiger der DA Lux LT, deren Ansprüche aus der Zeit vor der Veröffentlichung der Verschmelzungsurkunden gemäß Art 273 des L-Handelsgesetzbuches -ungeachtet abweichender Vereinbarungen- innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter der Kammer des Tribunal d ` Arrondisssement zuständig für Eilverfahren in handelsrechtlichen Streitigkeiten am Sitz der Schuldnergesellschaft, beantragen, dass ihnen eine angemessene Sicherheit für alle fälligen und nicht fälligen Forderungen gestellt werden, soweit sie glaubhaft machen können, das die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet ist und sie von der übertragenden Rechtsträgerin keine angemessene Sicherheit erhalten.Der Vorsitzende des Gerichts wird den Antrag zurückweisen, wenn die Gläubiger bereits ausreichende Sicherheiten haben oder derartige Sicherheiten im Hinblick auf die finanzielle Situation der aufnehmenden ´Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht erforderlich sind. Die Schuldnergesellschaft kann die Ablehnung des Antrags erreichen, indem sie die Forderung des Gläubigers erfüllt, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt. Falls Sicherheit nicht innerhalb der genannten Fristen gestellt werden, wird die Forderung der Gläubiger sofort fällig.
Handelsregister Veränderungen vom 18.07.2014
HRB 56563:Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf.Mit der Deutsche Annington Immobilien SE, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68115) als herrschendem Unternehmen ist am *xx.xx.xxxx ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx zugestimmt.
Handelsregister Berichtigungen vom 27.03.2014
HRB 56563:Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH, Düsseldorf, Münsterstr. 28, 40470 Düsseldorf.Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Münsterstraße 248, 40470 Düsseldorf.
Handelsregister Veränderungen vom 02.03.2014
HRB 56563:Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Deutsche Annington Acquisition Holding GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Münsterstr. 28, 40470 Düsseldorf.
Handelsregister Veränderungen vom 28.11.2013
HRB 56563:Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf.Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 15.05.2012
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Gladbecker Straße 3, 40472 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 11.08.2010
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Gladbecker Straße 3, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Berichtigungen vom 14.04.2009
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf).Nach Berichtigung des Geburtsdatums Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 11.11.2008
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf).Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 26.08.2008
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 03.06.2008
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf). Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 16.10.2007
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf). Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Neueintragungen vom 03.07.2007
Deutsche Annington Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Gladbecker Str. 3, 40472 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *xx.xx.xxxx mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx geändert. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen, HRB 18319 ) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: der Erwerb von Vermögen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx; xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.

Die 100 aktuellsten Neueintragungen im Handelsregister Düsseldorf

03.06.2024 - Handelsregisterauszug GrundInvest Immobilien 11 GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Familienzahnarzt Düsseldorf MVZ GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug StudioHealth GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Princess of Flowers GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug ENSO Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt)
03.06.2024 - Handelsregisterauszug abp management GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Feel Great Products GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug TC Pastry UG (haftungsbeschränkt)
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Berg & Berg Luisenstraße eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Matthias und Friederike Sasse Grundstücksgemeinschaft eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug provenatec solutions GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Scheren GVB 99 eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug SB-MARKT LANGERWEHE eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Kyoto Fusioneering Europe GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Yo Imbiss UG (haftungsbeschränkt)
03.06.2024 - Handelsregisterauszug JNP GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Scheren GVT 6-8 eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Grundstücksverwaltungsgesellschaft Berg & Berg Immobilien eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Scheren GVAS 118 eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Berg & Berg Hohenzollernstraße eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Berg & Berg LIE 10 eGbR
03.06.2024 - Handelsregisterauszug neotherm GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Ekodev Deutschland GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Granpasso Solutions GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Royal Content Center GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug greeenNXT GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Tormore GmbH
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Achczynski + Bege OHG
03.06.2024 - Handelsregisterauszug Scheren GVI 76 eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug M+S eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug WOBA Wohnungsbau GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug exwest GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug CdF GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug M.A.C.C. eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Thomsen eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug SR Grundbesitz Düsseldorf eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Mooren 7 eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Runter von der Straße-GbR eGbR
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Xerox Holding Deutschland GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug YU vel GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Envasticate GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Next Thursday GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Fusion IT GmbH & Co. KG
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Joint Venture e.V.
31.05.2024 - Handelsregisterauszug Visionary Enterprises Invest & Consulting GmbH
31.05.2024 - Handelsregisterauszug ADS Schahidi Immobilien eGbR
30.05.2024 - Handelsregisterauszug KUDU Real Estate eGbR
30.05.2024 - Handelsregisterauszug Klosekamp 8 eGbR
30.05.2024 - Handelsregisterauszug MM-SelfStorage e.K.
30.05.2024 - Handelsregisterauszug M.A.G. eGbR
29.05.2024 - Handelsregisterauszug SK Orient Food und Event GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Coffee Class UG (haftungsbeschränkt)
29.05.2024 - Handelsregisterauszug 3P Projektiv Holding GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug CM Global GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Liebeck IT Solutions GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug QUACCEA GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Wolfgang Richter GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Neo Sense Holding AG
29.05.2024 - Handelsregisterauszug NT Autotechnik GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Weinmann Textil GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug XCMG European Investment & Development GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug IZ-Haus GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug CB Asset GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Vom Stoeppachberg Operations GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug MusicalFilmSchauspiel e.V.
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Baranowski Grundbesitz Everskamp eGbR
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Dahlheim & Fehr H114 eGbR
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Dahlheim & Fehr AK 20-22 eGbR
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Schwandt Immobilien eGbR
29.05.2024 - Handelsregisterauszug OneTechmax GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug FARN e.V.
29.05.2024 - Handelsregisterauszug KEWIN TECHNOLOGY (GERMANY) GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug EB Consulting UG (haftungsbeschränkt)
29.05.2024 - Handelsregisterauszug CM Invest GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug MIDO-Apartments GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Äthiopischer Familienverein in Deutschland e.V.
29.05.2024 - Handelsregisterauszug CM Holding GmbH
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Medica Krankenfahrdienst e.K.
29.05.2024 - Handelsregisterauszug Dahlheim-Kuhles-Peter Grundbesitz eGbR
28.05.2024 - Handelsregisterauszug P+P Dieners Immobilien - verwaltung eGbR
28.05.2024 - Handelsregisterauszug French Connection GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Prosper 2 Fund GmbH & Co. KG
28.05.2024 - Handelsregisterauszug DREMAR Projects Verwaltungs GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug VF Enterprises GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug KDS Holding UG (haftungsbeschränkt)
28.05.2024 - Handelsregisterauszug SAS Management UG (haftungsbeschränkt)
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Stelle zur gemeinsamen und einheitlichen Bewertung, Berechnung und Erhebung der Kosten der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie Sachverständigen GmbH (BVS IK-Bau NRW)
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Familiengesellschaft Beister eGbR
28.05.2024 - Handelsregisterauszug W.H.L eGbR
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Lyrik eGbR
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Ukraine Helfer e.V.
28.05.2024 - Handelsregisterauszug SRB Verlag GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Boll Express GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug The Ungerman German UG (haftungsbeschränkt)
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Prosper 2 Team GmbH & Co. KG
28.05.2024 - Handelsregisterauszug MURVA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug EM Real Estate Invest GmbH
28.05.2024 - Handelsregisterauszug HT-CON GmbH & Co. KG
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Borto Enterprises Holding UG & Co KG (haftungsbeschränkt)
28.05.2024 - Handelsregisterauszug Förderverein der Willi-Fährmann-Grundschule Düsseldorf e.V.