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Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH Amtsgericht Köln HRB 68558
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH
Burgmauer 60
50667 Köln
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Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH?
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HO-Nummer: C-21457223
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Firmenbeschreibung:
Die Firma
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH wird im Handelsregister beim
Amtsgericht Köln unter der Handelsregister-Nummer HRB 68558 geführt.
Die Firma
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH kann schriftlich über die Firmenadresse Burgmauer 60, 50667 Köln erreicht werden.
Die Firma wurde am 24.02.2010 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Handelsregister Veränderungen vom 19.10.2021
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Burgmauer 60, 50667 Köln. Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Kaiserslautern, 67657 Kaiserslautern, Geschäftsanschrift: Flickerstal 5, 67657 Kaiserslautern.
Handelsregister Veränderungen vom 02.03.2021
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Burgmauer 60, 50667 Köln.
Handelsregister Veränderungen vom 16.12.2020
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Prokura erloschen: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 20.08.2020
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Löschungen vom 25.09.2019
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Zweigniederlassung aufgehoben: 19217 Rehna, Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217 Rehna.
Handelsregister Veränderungen vom 06.10.2017
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 07.08.2017
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 09.12.2016
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Schönhauser Straße 64, 50968 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Weinsbergstraße 190, 50825 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Handelsregister Veränderungen vom 01.10.2015
HRB 68558: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Schönhauser Straße 64, 50968 Köln. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Kaiserslautern, 67663 Kaiserslautern, Geschäftsanschrift: Kantstraße 7-9, 67663 Kaiserslautern.
Handelsregister Veränderungen vom 30.04.2014
HRB 68558:Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Falkenburgstraße 12, 50935 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Schönhauser Straße 64, 50968 Köln.
Handelsregister Veränderungen vom 16.10.2012
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Falkenburgstraße 12, 50935 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx. Nach Änderung: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
Handelsregister Veränderungen vom 30.11.2011
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Falkenburgstraße 12, 50935 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen, Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundeministerien, Sozialversicherungsträgern, Berzirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 65 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3 und Nr. 9 AO einordnen lassen, die Jungendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der der Völkerverständigung und der Entwicklunghilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschafltichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialverischerungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugswiese durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1. dieses Gesellschaftsvertrages führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer perönlichen oder wirtschafltichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Forbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiederner Sozalversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen; 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesen, der Altenhilfe, des öffentlichen Gresundheitswesen und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des § 2.2. dieses Gesellschaftsvertrages vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, insbesondere durch Angebote zur frühkindlichen Bildung, zur Betreuung in Kinderkrippen und Tageseinrichtungen sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der betriebsnahen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behördern durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4. beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung; einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des führeren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen; - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen, beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 51.200,00 EUR.
Handelsregister Neueintragungen vom 24.02.2010
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, Falkenburgstraße 12, 50935 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *xx.xx.xxxx. Die Gesellschafterversammlung vom *xx.xx.xxxx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.2 und mit ihr die Sitzverlegung von Ratzeburg (bisher Amtsgericht Lübeck, HRB 7373 HL) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Falkenburgstraße 12, 50935 Köln. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Gemeinnützige Gesellschaft mbH, 19217 Rehna, Geschäftsanschrift: Freiheitsplatz 2, 19217 Rehna. Gegenstand: 1. Der Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen. kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr.1 und 2 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1 dieses Gesellschaftsvertrages führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung; - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen; 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs.2 Nr. 2 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des § 2.2 dieses Gesellschaftsvertrages vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen: - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: xxxxxxxxxx xxxxxxxxx *xx.xx.xxxx.
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